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Die Fédération Cynologique Internationale ist die Weltorganisation der Kynologie. Sie umfasst zur Zeit 84 Mitglieds- und Partnerländer (nur ein Verband pro Land), welche ihrerseits eigene Ahnentafeln ausstellen und die Richter ausbilden. Die F.C.I. garantiert innerhalb ihrer Organisation die gegenseitige Anerkennung der Abstammungsurkunden (Pedigrees) der Länder, wie auch der Richter.

Zur Zeit anerkennt die F. C. I. 339 verschiedene Rassen. Jede von ihnen ist das « Eigentum » eines bestimmten Landes, welches als Ursprungsland der Rasse bezeichnet wird. Die Ursprungsländer erstellen in Zusammenarbeit mit der Standards- und der Wissenschaftlichen Kommission der F.C.I. die Standards für ihrer Rassen (Beschreibung des Idealtyps der Rasse). Die Übersetzungen und die Nachführung der Änderungen erfolgt durch die F.C.I. An Ausstellungen in den F.C.I.-Ländern stellen die Rassestandards für die Richter die Bewertungsgrundlage dar.

Die F.C.I.-Länder führen internationale Hundeausstellungen und Arbeitsprüfungen durch, deren Ergebnisse der F.C.I.-Geschäftsstelle gemeldet und von dieser computermässig erfasst werden. Wenn ein Hund eine gewisse Anzahl Anwartschaften erhalten hat, kann er mit dem Titel eines internationalen Schönheits- oder Arbeitschampions ausgezeichnet werden. Diese Titel werden von der F.C.I. verliehen.

Darüber hinaus können die Züchter - über die Landesverbände - ihre Zwingernamen international schützen lassen.

Zudem gibt die F.C.I. ein eigenes Magazin heraus, welches in vier Sprachen (Französisch, Englisch, Deutsch und Spanisch) jährlich viermal erscheint. Informationen darüber sind über die Firma STRATEGO, Mühlenweg 4, A- 7221 März, Österreich, erhältlich.
Fax : 43.26.26.654.05.22, tel : 43.26.26.654.05

Die F.C.I. führt ein Verzeichnis der von den Mitgliedsländern ernannten Richtern.

Die Fédération Cynologique Internationale wurde am 22.Mai 1911 mit dem Ziel gegründet, die Kynologie und die Rassehundezucht bei Bedarf in allen Belangen zu unterstützen und zu schützen.

Die Gründerländer waren:

* Deutschland (Kartell für das Deutsche Hundewesen und die Delegiertenkommission)
* Österreich (Osterreichischer Kynologenverband)
* Belgien (Société Royale Saint-Hubert)
* Frankreich (Société Centrale Canine de France)
* die Niederlande (Raad van Beheer op Kynologisch Gebied in Nederland)


Die Vereinigung stellte ihre Tätigkeit während des Ersten Weltkrieges ganz ein und wurde im Jahre 1921 durch die Société Centrale Canine de France und die Société Royale Saint-Hubert wieder neu gegründet. Gesamtstatuten der F.C.I. wurden am 10. April 1921 und am 5. März 1968 erlassen und der Verband erlangte durch Dekret die juristische Persönlichkeit.